Tuni_Logo2

Straußen- und Winzer-Wirtschaften
Übersicht

Strausswirtschaften sind Weinbaubetriebe, die hier ihren eigenen Wein ausschenken und dazu deftige Vesper aus überwiegend eigener Herstellung reichen, sie dürfen nur insgesamt 4 Monate oder maximal 16 Wochen im Jahr geöffnet haben, welche meistens auf 2 Perioden im Frühjahr und Herbst verteilt sind. Auch mehr als 40 Sitzplätze werden ohne Gaststätten-Konzession nicht erlaubt.

Das Klima unserer Gegend ist ideal für den Weinanbau. Die ersten Anbaugebiete sind uns bereits aus dem antiken Mesopotamien ( dem heutigen Irak) bekannt. Diese Weinreben kamen im Laufe der Zeit über Ägypten, Griechenland und Spanien nach Mitteleuropa. Ihr Anbau und die Wein-Kultivierung verbreitete sich dann hier im süddeutschen Raum, in den Gebieten von Hunsrück und Odenwald, durch die Römer im ersten Jahrhundert nach Christus.

Nach dem Zusammenbruch des römischen Reiches im 5. Jh. weitete sich dann der Weinbau auch entlang des Rheines aus, so ist, nach Forschungsberichten, am südlichen Oberrhein der Anbau schon seit dem 8. Jh. aktenkundig. Ein paar Jahrhunderte später, im Mittelalter, erstreckten sich die Weinanbauflächen schon von Oberbayern bis nach Ostpreußen.

Leider ist es nur eine Legende, dass schon Karl der Große die Einrichtung der Besen- oder Straußenwirtschaften gefördert haben soll, unbestreitbar ist es jedoch, dass er seinen Amtmännern empfohlen hat, diejenigen Weinstöcke, welche Sie zu Lehen erhalten hatten zu veredeln und besonders gute Weinreben zu kaufen, um sie dann auf seinen Hofgütern anzubauen.

Einen besonderen Verdienst um den Weinbau in Südbaden hatte im 16. Jh. der kaiserliche Generaloberst“, Lazarus von Schwendi,“ indem er nach einem Feldzug gegen die Türken aus Ungarn die Tokaier Rebe nach Burkheim an den Kaiserstuhl gebracht haben soll. Im Dreißigjährigen Krieg ( 1618-1648) wurden fast die gesamten Weinberge vernichtet, und erst um 1700 entwickelte sich der Weinbau allmählich zu einem wirtschaftlichen Faktor. Um 1863 erlitten die Winzer nochmals einen empfindlichen Rückschlag, als die aus Amerika eingeschleppte Reblaus einen Großteil ihrer Weinstöcke vernichtete.

Die Vorgabe, dass der Winzer nur vier Monate jährlich "zappe", das heißt seinen eigenen Wein ausschenken darf, gilt ebenfalls noch.Hierzu wird keine Genehmigung benötigt, die Strauswirtschaft ist aber anzuzeigen. Dabei erhalten Sie auch ein Merkblatt über einzuhaltende Auflagen.
Diese Frist kann allerdings so in die Länge gezogen werden. wie die Familie Weinbergbesitzende Mitglieder hat. Erst kommt dann "dem Opa sein Wingert" dann »de Tant ihr Vertelstückche« (300 Liter) usw. dran, was bei der üblichen Erbteilung der Weinberge in immer kleinere Teile durchaus denkbar ist.

In der Strauswirtschaft dürfen auch heute nur Selbsterzeugte Weine und alkoholfreie Getränke ausgeschenkt werden.

Im Unterschied zu den Straußwirtschaften dürfen die »Gutsausschänke« den Strauß ganzjährig über die Türe hängen. Sie werden meist von größeren Gütern betrieben und unterstehen der Gaststättenordnung .

Sollten Sie jetzt Lust auf einen dieser edlen Tropfen verspüren, kehren Sie bei einem unserer Straussenwirte ein, der wird sich sicherlich über Ihren Besuch freuen und Ihnen das Beste aus Küche und Keller anbieten.